Frequently Asked Questions
Der Winterdienst in Berlin umfasst das Schneeräumen von Straßen, Gehwegen und Plätzen sowie das Streuen von Kies und Sand, um die Verkehrssicherheit während des Winters zu gewährleisten.
Die Verantwortung für den Winterdienst liegt in der Regel bei den jeweiligen Grundstücksbesitzern. Gemäß den lokalen Verordnungen sind sie verpflichtet, Gehwege vor ihrem Grundstücke von Schnee und Eis zu befreien und bei Bedarf zu streuen, um die Sicherheit von Fußgängern zu gewährleisten.
Als Eigentümer in Berlin sind Sie verpflichtet, Gehwege vor Ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien und zu streuen, um die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten. Die genauen rechtlichen Vorschriften können je nach Bezirk variieren. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Bezirksamt über die genauen Bestimmungen.
Die Kosten für den Winterdienst in Berlin variieren je nach Art der Dienstleistungen und der Größe der zu bearbeitenden Fläche. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Ja, viele private Winterdienstunternehmen in Berlin bieten ihre Dienstleistungen sowohl für Gewerbe- als auch Privatkunden an, darunter BECKER - Property Solutions.
Unser Winterdienst umfasst das Schneeräumen von Gehwegen und Flächen, das Streuen von Kies oder Sand zur Vermeidung von Glätte, regelmäßige Kontrollen während des Winters und eine schnelle Reaktion auf Wetterveränderungen. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, um sicherzustellen, dass Ihre Immobilie sicher und begehbar ist. Erfahren Sie mehr auf unserer Website oder kontaktieren Sie uns für spezifische Informationen.
In Berlin können Geldbußen verhängt werden, wenn Eigentümer oder Mieter ihre Gehwege nicht ordnungsgemäß räumen und streuen. Es ist wichtig, die rechtlichen Vorschriften zu beachten.
Der Berliner Winterdienst beginnt in der Regel am 1. November und endet am 01. Mai.
Die Häufigkeit der Räumung und Streuung hängt von den Wetterbedingungen ab. Bei sehr starkem Schneefall wird öfter geräumt und gestreut, um die Sicherheit weiterhin zu gewährleisten. Die genauen Räumzeitpunkte bestimmt jedoch der Winterdienst.
"Dauert der Schneefall über 20 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glättebildung ein, so ist der Winterdienst bis 7 Uhr des folgenden Tages, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr durchzuführen." Straßenreinigungsgesetz § 3 Winterdienst
Neben unserem Winterdienst bieten wir eine Vielzahl von Dienstleistungen wie Hausmeisterdienste, Reinigung, Grünpflege, Transporte oder Baumfällungen an. Informieren Sie sich auf unserer Website über unser umfassendes Leistungsangebot.